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3 - Übersicht|
- Eckdatenerlaß - der Zweite -
Die überarbeitete Version des Eckdatenerlasses,
was bringt sie Neues für Regionalwissenschaftler?
Zur Erinnerung: Die rechtliche Grundlage für den Eckdatenerlaß
wurde mit dem Hochschulrahmengesetz, das der Landtag von Nordrhein-Westfalen
am 23.06.1993 beschlossen hat, geschaffen. Dieses ermächtigt das
Ministerium für Wissenschaft und Forschung mit Zustimmung des Lantagsausschusses
für Wissenschaft und Forschung, quantitative und qualitative Eckdaten
für Studium und Prüfungen vorzugeben. Das Ziel ist: Studium
und Prüfungendurch die Rücknahme von Spezialisierungen inhaltlich
zu entlasten, den Studienverlauf transparenter zu gestalten und die Prüfungsorganisation
zu straffen. So soll es einem durchschnittlich begabten und fleissigen
Studenten möglich gemacht werden, das Studium in der gesetzlich vorgegebenen
Regelstudienzeit zu studieren.
Was wurde gegenüber dem ersten Entwurf vom 23.06.1993 nach den Stellungnahmen
der Universitäten und Fachhochschulen geändert?
Das Studienvolumen ist für Diplom- und Magisterstudiengänge
in den Fächergruppen Geistes- und Gesellschaftswissenschaften von
133 auf 140 Semesterwochenstunden erhöht worden. Es wird allerdings
von einem studentischen Zeitbudget von jährlich 46 Wochen mit je
45 Stunden ausgegangen! Pro Präsensstunde kommen noch je eine Vor-
und Nachbereitungs-stunde, so daß 15-20 SWS pro Semester als studierbares
Volumen angenommen werden. Daß viele StudentInnen neben dem Studium
aufgrund der unzureichenden BAFöG-Gelder jobben müssen, findet
in den so berechneten 9 Semestern Regelstudienzeit nach Universitätsgesetz
keine Berücksichtigung.
In den wirtschaftswissenschaftlichen Stu-diengängen muß jetzt
der Anteil von Übungen und Praktika mindestens ein Drittel betragen,
was verhindern soll, daß die Angebotsvermin-derung zu Lasten von
Übungen und Praktika geht. Der Zeitaufwand zum Erwerb von zur Zulassung
notwendigen Sprachkenntnissen wird nicht mehr zum Studienvolumen gerechnet,
was für Regionalwissenschaften Lateinamerika konkret heißt,
daß sich die 140 SWS erhöhen, falls jemand noch das kleine
Latinum machen muß. Gefährlich wird es, sollte in Zukunft das
Bestehen der Einstufungstests in Port. und Spanisch Zugangsvoraussetzung
werden, weil so die zum Erwerb der beiden Sprachen notwendigen Semesterwochenstunden
nicht mehr auf die 140 SWS angerechnet werden müßten. So könnte
das Studienvolumen über diese Hintertür auf weit über 140
SWS ausgeweitet werden, da die weiter angebotenen Veranstaltungen nun
nicht mehr Studienbestandteil, sondern Zulassungsvoraus-setzung wären,
auch würden so die zu erbrin-genden Scheine und Prüfungen nicht
mehr auf die jeweilige Höchstzahl angerechnet.
Die Obergrenze für Leistungsnachweise (Scheine) wird von 8 auf 12
erhöht. Es bleibt bei maximal 8 Fachprüfungen und bei der Möglichkeit,
bis zu 50% der Prüfungen durch Scheine und umgekehrt zu ersetzen.
Neu ist, daß sich Scheine auf Lehrveranstaltungen mit maximal 4
SWS beziehen müssen, die aber auch auf zwei Semester verteilt werden
können. Der unbewer-tete Teilnahmenachweis für eine Veranstaltung
(d.h. nur Regelmäßige Teilnahme, keine Klausuren, Hausarbeiten,
Referate) gilt nun ausdrücklich nicht als Leistungsnachweis.
Es darf bei Leistungsnachweisen und Fachprüfungen prinzipiell nur
das geprüft werden, was zuvor auch gelehrt wurde. Dies schließt
ein studentisches Vorschlagsrecht zur Prüfung anderer Themen nicht
aus. Die Prüfungen sollen studienbegleitend ablaufen um den Studienverlauf
insgesamt zu straffen.
In der neuen Fassung wird für Regional-studiengänge ausdrücklich
festgelegt, daß für sie die Bestimmungen des Fachbereiches
gelten, indem der überwiegende Teil des Studiums erbracht wird.
Die Bearbeitungszeit für Diplom- und Magisterarbeiten wurde von 3
auf 4 Monate erhöht, für empirische und experimentelle Themen
bleibt es bei höchstens 6 Monaten. Dafür wurde aber die Nachfrist
von 6 auf 4 Wochen (experimentelle und empirische Themen von 8 auf 6 Wochen)
reduziert. Sie kann auch nur ausnahmsweise vom Prüfungsausschuß
auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten gewährt
werden. Dies soll ausschließen, daß die nachfrist von
vornerein als Teil der regulären Bearbeitungszeit mißverstanden
wird. Der Kandidat hat ein Themenvorschlags-recht für Magister-
und Diplomarbeiten, was die Hochschullehrer nicht von der Verpflichtung
entbindet, geeignete Themen für Diplom- und Magisterarbeit vorzuhalten.
Es sollen in Zukunft keine eigenständige Forschungsleistungen mehr
dokumentiert werden, sondern nur noch gezeigt werden, daß die
Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein
begrenztes Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten
zu bearbeiten.
Festgelegt ist auch, daß man sich bis spätestens zwei Wochen
vor dem jeweiligen Prüfungstermin abmelden kann, was momentan für
Regionalwissenschaftler in den Diplomvor-prüfungen nicht möglich
ist.
Die Bewertung von Scheinen und Prüfungen ist den Studenten spätestens
nach 6, bei Diplomarbeiten nach 8 Wochen mitzuteilen.
Auf eine Bitte der Hochschulen wurde die Frist der Anpassung der Prüfungs-
und Studienordnungen von 12 auf 18 Monate nach Inkrafttreten des Eckdatenerlasses
erhöht. Sollte der Erlaß noch im WS 93/94 verabschiedet werden
müßte er also bis zum Beginn des WS 95/96 von den Unis umgesetzt
werden.
Nicht geändert zum alten Entwurf hat sich folgendes:
Im Studienvolumen müssen mindestens 10% für zusätzliche
Lehrveranstaltungen enthalten sein. D.h. von 140 SWS sind 14 SWS für
vom Studenten völlig frei belegbare Veranstaltungen (keine Schein-
und Prüfungspflicht o.ä.) zu reservieren. Das soll es den Studenten
ermög-lichen, besondere fachliche und allgemeinbildende Interessen
zu verfolgen. Für den eigentlichen Studiengang bleiben also noch
136 SWS.
Fachprüfungen dürfen höchstens zweimal wiederholt werden.
Die Diplom- bzw. Magister-arbeit und ein evt. in der Prüfungsordnung
vorgesehenes Kolloquium einmal. Für die Prüfungselemente (d.h.
Scheine und Fachprüfungen) ist pro Semester mindestens ein Prüfungstermin,
nach Möglichkeit zwei Prüfungstermine anzusetzen. So soll bei
Nichtbestehen eine Fortsetzung des regulären Studienverlaufs ermöglicht
werden. D.h., daß jedes Semester es möglich sein muß,
alle vorgeschriebene Scheine und Prüfungen zu machen.
Die Fachbereiche müssen studiengangbezogene Veranstaltungskommentare
erstellen, die insbesondere Aufschluß geben müssen über
die Ziele der einzelnen Lehrveranstaltung, die Zuordnung der einzelnen
Lehrveranstaltungen zum Studienplan und notwendige und wünschenswerte
Vorkenntnisse. Da es noch nicht einmal eine Studienordnung für RWL
gibt, bleibt hier noch einiges zu erledigen.
Abschließend bleibt noch in aller Deutlichkeit zu vermerken, daß
im Eckdatenerlaß keine Studiengebühren, Exmatrikulationen oder
sonstige Sanktionen vorgesehen sind. Ebenso wird keine Zweiteilung des
Studiums in ein allgemeines und ein wissenschaftliches vorgenom-men. Beides
wurde des öfteren in der Aktions-kampagne gegen die Studienre/deform
behauptet bzw. impliziert.
Johannes Beck

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Hüls am 25.02.2002
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