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- Eckdatenerlaß - der Zweite -

Die überarbeitete Version des Eckdatenerlasses, was bringt sie Neues für Regionalwissenschaftler?

Zur Erinnerung: Die rechtliche Grundlage für den Eckdatenerlaß wurde mit dem Hochschulrahmengesetz, das der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 23.06.1993 beschlossen hat, geschaffen. Dieses ermächtigt das Ministerium für Wissenschaft und Forschung mit Zustimmung des Lantagsausschusses für Wissenschaft und Forschung, quantitative und qualitative Eckdaten für Studium und Prüfungen vorzugeben. Das Ziel ist: „Studium und Prüfungendurch die Rücknahme von Spezialisierungen inhaltlich zu entlasten, den Studienverlauf transparenter zu gestalten und die Prüfungsorganisation zu straffen.“ So soll es einem durchschnittlich begabten und fleissigen Studenten möglich gemacht werden, das Studium in der gesetzlich vorgegebenen Regelstudienzeit zu studieren.
Was wurde gegenüber dem ersten Entwurf vom 23.06.1993 nach den Stellungnahmen der Universitäten und Fachhochschulen geändert?
Das Studienvolumen ist für Diplom- und Magisterstudiengänge in den Fächergruppen Geistes- und Gesellschaftswissenschaften von 133 auf 140 Semesterwochenstunden erhöht worden. Es wird allerdings von einem studentischen Zeitbudget von jährlich 46 Wochen mit je 45 Stunden ausgegangen! Pro Präsensstunde kommen noch je eine Vor- und Nachbereitungs-stunde, so daß 15-20 SWS pro Semester als studierbares Volumen angenommen werden. Daß viele StudentInnen neben dem Studium aufgrund der unzureichenden BAFöG-Gelder jobben müssen, findet in den so berechneten 9 Semestern Regelstudienzeit nach Universitätsgesetz keine Berücksichtigung.
In den wirtschaftswissenschaftlichen Stu-diengängen muß jetzt der Anteil von Übungen und Praktika mindestens ein Drittel betragen, was verhindern soll, daß die Angebotsvermin-derung zu Lasten von Übungen und Praktika geht. Der Zeitaufwand zum Erwerb von zur Zulassung notwendigen Sprachkenntnissen wird nicht mehr zum Studienvolumen gerechnet, was für Regionalwissenschaften Lateinamerika konkret heißt, daß sich die 140 SWS erhöhen, falls jemand noch das kleine Latinum machen muß. Gefährlich wird es, sollte in Zukunft das Bestehen der Einstufungstests in Port. und Spanisch Zugangsvoraussetzung werden, weil so die zum Erwerb der beiden Sprachen notwendigen Semesterwochenstunden nicht mehr auf die 140 SWS angerechnet werden müßten. So könnte das Studienvolumen über diese Hintertür auf weit über 140 SWS ausgeweitet werden, da die weiter angebotenen Veranstaltungen nun nicht mehr Studienbestandteil, sondern Zulassungsvoraus-setzung wären, auch würden so die zu erbrin-genden Scheine und Prüfungen nicht mehr auf die jeweilige Höchstzahl angerechnet.
Die Obergrenze für Leistungsnachweise (Scheine) wird von 8 auf 12 erhöht. Es bleibt bei maximal 8 Fachprüfungen und bei der Möglichkeit, bis zu 50% der Prüfungen durch Scheine und umgekehrt zu ersetzen. Neu ist, daß sich Scheine auf Lehrveranstaltungen mit maximal 4 SWS beziehen müssen, die aber auch auf zwei Semester verteilt werden können. Der unbewer-tete Teilnahmenachweis für eine Veranstaltung (d.h. nur Regelmäßige Teilnahme, keine Klausuren, Hausarbeiten, Referate) gilt nun ausdrücklich nicht als Leistungsnachweis.
Es darf bei Leistungsnachweisen und Fachprüfungen prinzipiell nur das geprüft werden, was zuvor auch gelehrt wurde. Dies schließt ein studentisches Vorschlagsrecht zur Prüfung anderer Themen nicht aus. Die Prüfungen sollen studienbegleitend ablaufen um den Studienverlauf insgesamt zu straffen.
In der neuen Fassung wird für Regional-studiengänge ausdrücklich festgelegt, daß für sie die Bestimmungen des Fachbereiches gelten, indem der überwiegende Teil des Studiums erbracht wird.
Die Bearbeitungszeit für Diplom- und Magisterarbeiten wurde von 3 auf 4 Monate erhöht, für empirische und experimentelle Themen bleibt es bei höchstens 6 Monaten. Dafür wurde aber die Nachfrist von 6 auf 4 Wochen (experimentelle und empirische Themen von 8 auf 6 Wochen) reduziert. Sie kann auch nur “ausnahmsweise vom Prüfungsausschuß auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten” gewährt werden. Dies soll ausschließen, daß “die nachfrist von vornerein als Teil der regulären Bearbeitungszeit mißverstanden wird”. Der Kandidat hat ein Themenvorschlags-recht für Magister- und Diplomarbeiten, was die Hochschullehrer nicht von der Verpflichtung entbindet, geeignete Themen für Diplom- und Magisterarbeit vorzuhalten. Es sollen in Zukunft keine eigenständige Forschungsleistungen mehr dokumentiert werden, sondern nur noch gezeigt werden, daß “die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein begrenztes Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu bearbeiten”.
Festgelegt ist auch, daß man sich bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin abmelden kann, was momentan für Regionalwissenschaftler in den Diplomvor-prüfungen nicht möglich ist.
Die Bewertung von Scheinen und Prüfungen ist den Studenten spätestens nach 6, bei Diplomarbeiten nach 8 Wochen mitzuteilen.
Auf eine Bitte der Hochschulen wurde die Frist der Anpassung der Prüfungs- und Studienordnungen von 12 auf 18 Monate nach Inkrafttreten des Eckdatenerlasses erhöht. Sollte der Erlaß noch im WS 93/94 verabschiedet werden müßte er also bis zum Beginn des WS 95/96 von den Unis umgesetzt werden.
Nicht geändert zum alten Entwurf hat sich folgendes:
Im Studienvolumen müssen mindestens 10% für zusätzliche Lehrveranstaltungen enthalten sein. D.h. von 140 SWS sind 14 SWS für vom Studenten völlig frei belegbare Veranstaltungen (keine Schein- und Prüfungspflicht o.ä.) zu reservieren. Das soll es den Studenten ermög-lichen, besondere fachliche und allgemeinbildende Interessen zu verfolgen. Für den eigentlichen Studiengang bleiben also noch 136 SWS.
Fachprüfungen dürfen höchstens zweimal wiederholt werden. Die Diplom- bzw. Magister-arbeit und ein evt. in der Prüfungsordnung vorgesehenes Kolloquium einmal. Für die Prüfungselemente (d.h. Scheine und Fachprüfungen) ist pro Semester mindestens ein Prüfungstermin, nach Möglichkeit zwei Prüfungstermine anzusetzen. So soll bei Nichtbestehen eine Fortsetzung des regulären Studienverlaufs ermöglicht werden. D.h., daß jedes Semester es möglich sein muß, alle vorgeschriebene Scheine und Prüfungen zu machen.
Die Fachbereiche müssen studiengangbezogene Veranstaltungskommentare erstellen, die insbesondere Aufschluß geben müssen über die Ziele der einzelnen Lehrveranstaltung, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zum Studienplan und notwendige und wünschenswerte Vorkenntnisse. Da es noch nicht einmal eine Studienordnung für RWL gibt, bleibt hier noch einiges zu erledigen.
Abschließend bleibt noch in aller Deutlichkeit zu vermerken, daß im Eckdatenerlaß keine Studiengebühren, Exmatrikulationen oder sonstige Sanktionen vorgesehen sind. Ebenso wird keine Zweiteilung des Studiums in ein allgemeines und ein wissenschaftliches vorgenom-men. Beides wurde des öfteren in der Aktions-kampagne gegen die Studienre/deform behauptet bzw. impliziert.

 Johannes Beck

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Diese Seite wurde erstellt von Marco Hüls am 25.02.2002