Kompetenzstreit zwischen Uni und Ministerium- Prüfungsordnung und kein Ende? -Viele erhofften sich endlich Klarheit. Die neue Prüfungsordnung sollte ab dem Wintersemester mehr Sicherheit für die Studierenden bringen. Aber sie wurde vom Ministerium ein zweites Mal, wie erwartet, abgelehnt. So sieht es zumindest gegenwärtig aus. Im August 1999 wurde, wie erwartet, die neue Diplomprüfungsordnung RWL zum zweiten Mal vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung abgelehnt bzw. nicht im Amtsblatt veröffentich, was bedeutet, daß die Änderungen nicht in Kraft treten können und wir somit nach der alten, vorläufigen Prüfungsordnung studieren. Wie geht es nun weiter? Zunächst wird das Studium so weiterlaufen wie bisher, vielleicht mit dem kleinen Vorteil, daß es seit 1. Januar 2000 eine Koordinationsstelle für RWL gibt, siehe gesonderten Artikel. Wann und ob überhaupt eine neue Prüfungsordnung in Kraft treten wird, läßt sich nur schwer sagen. Strenggenommen müßte jetzt die Kommission, die den Vorschlag erarbeitet hat, wieder zusammentreten und eine neue, den Vorgaben des Ministeriums entsprechende Version erarbeiten. Dies ist allerdings aus zwei Gründen nicht zu erwarten. Erstens weigert sich die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät standhaft, an neuen Verhandlungen teilzunehmen, und zweitens wird versucht, den Erlaß des Ministeriums, die neue Prüfungsordnung nicht in Kraft zu setzen, zu umgehen, indem man sich auf einen Kompetenzstreit einläßt. Die Argumentation ist hierbei, daß die Hoheit über die Studiengänge bei der Universität selber läge und das Ministerium somit überhaupt nicht das Recht habe, über Zulassung oder Ablehnung zu entscheiden. Dies mag in gewisser Hinsicht eine Berechtigung haben, aber meines Erachtens würde sich das Ministerium lächerlich machen, wenn es aufgrund dieses Kompetenzstreites dann noch seine Zustimmung gäbe, ohne die die Änderungen nicht in Kraft treten können. Frédéric Hermann
Diese Seite wurde erstellt von Martin Heiden am 21.02.2000 |