|portuñol 15 - übersicht|

Das Urteil der Lordrichter über Pinochets Schicksal und die Reaktionen in Chile

- Auf Umwegen gen Spanien -

Der 24. März 1999: Beginn der Nato-Luftangriffe auf den Kosovo. Für die Menschenrechte gegen Milosevic. So heißt es von den USA, und Europa zieht mit. Am gleichen Tag entscheiden sieben englische Lordrichter über das Schicksal eines anderen, mittlerweile Ex-Diktators: Augusto Pinochet Ugarte, heute chilenischer Senator auf Lebenszeit.

Nach seiner Verhaftung am 16. Oktober in London, angetrieben durch den spanischen Anwalt Baltazar Garzón, wurde schon einmal seiner Auslieferung nach Spanien stattgegeben – und kurz darauf das Urteil widerrufen, da einer der Richter voreingenommen gewesen sei (die Gattin engagierte sich bei amnesty international).
Fast vier Monate gab man den Richtern zur neuen Urteilsfindung Zeit. Es ging dabei lediglich darum, zu entscheiden, ob seine Haft seit Oktober letzten Jahres nun legal sei und Großbritannien das Recht habe, ihn auszuliefern, oder ob er ungestraft nach Chile zurückkehren könne. Wie alle Staatschefs, Diktatoren oder nicht, besitzt auch Pinochet für seine Zeit als Staatschef und sogar darüber hinaus dank des eigens von ihm erlassenen Gesetzes die politische Immunität. Für Menschenrechtsverletzungen, die unter seiner Regierung passierten, konnte bis jetzt kein Staatschef auf internationaler Ebene belangt werden. Auf dieses Souveränitätsprinzip berief sich vehement die chilenische Regierung in Vorfeld des Urteils. Sie muß sich angesichts der Verhaftung ebenso überrumpelt gefühlt haben wie Pinochet selbst.

Rückkehr war fest geplant

Während man hier in Europa von einer noch nie da gewesenen Chance für die Menschenrechte sprach, hatten sich die meisten Chilenen wohl schon mit der Rückkehr Pinochos (wie er im Volksmund heißt) abgefunden. Dieser Mann genießt in Chile absolute Straflosigkeit für die Ermordung Tausender Chilenen und das systematische „Verschwindenlassen“ ihrer Leichen während der Militärdiktatur. Statt schon längst hinter Gittern zu sitzen, hat er den Status eines Senators auf Lebenszeit inne, und ist nach heutigem chilenischem Recht praktisch unantastbar. Seine Verurteilung, wie auch schon die Verhaftung, schien sowohl für seine Anhänger als auch für seine Gegner in Chile ein Unmögliches zu sein.
Eben deshalb fühlte sich die politische Rechte mehr als siegessicher: Mehrere Militärflieger der FACH (Fuerza Aerea Chilena) hatten sich schon am Vorabend auf den Weg gemacht, um „ihren General“ mit gebührenden Ehren in sein Heimatland zurückzufliegen. Am Morgen des Urteils lagen sie in den Startlöchern und ließen den Motor fast schon mal warmlaufen – die Koffer des Angeklagten waren schon gepackt.

Das Urteil

Doch trotzdem hielt ganz Chile den Atem an, um elf Uhr morgens an diesem Mittwoch: Die Direktübertragung der Urteilsverkündung aus London war auf allen Kanälen zu sehen. Um 11.06 („mit einiger Verspätung!“ – wie die Korrespondentin von Televisión Nacional angespannt kommentierte) betraten die Richter nun endlich den Saal.
Lord Nicholas Browne-Wilkinson versuchte, das Urteil der sieben Richter, das im Original rund 200 Seiten umfaßt, möglichst verständlich zusammenzufassen. Das sei nicht ganz einfach, fügte er etwas ironisch hinzu - denn es sei „etwas verwirrend.“ Letztendlich war man zu dem Schluß gekommen, daß Pinochets Auslieferung legal sei – 6:1 stand das Votum der Lordrichter für eine Auslieferung.

Diktatur bleibt außen vor

Allerdings mit der Einschränkung, daß er lediglich für Fälle von Folter oder der Anstiftung zur Folter und für Verschwörungen in Spanien mit der Absicht zu kriminellen Handlungen, die nach dem 9. Dezember 1988 begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Für die Jahre 1973-88 seiner Diktatur aber genießt der Ex-General die volle Immunität als Staatschef. Der Masse der Anklagepunkte Garzóns ist er so entkommen – gerade in den Anfangsjahren fanden Tausende Chilenen den Tod.
Entscheidend für die Auslieferung sind nach dem Urteil der Richter drei Fälle obiger Art, die in den Zeitraum nach 1988 fallen. Garzón hat diese im Nachhinein auf etwa dreißig aufgestockt.

Warum Stichjahr 1988?

Grundlage für die Verurteilung ist das britische Recht, und das besagt, daß eine Auslieferung grundsätzlich nur möglich ist, wenn die angeklagte Tat sowohl im Vereinigten Königreich als auch in dem Land, welches die Auslieferung fordert, in diesem Fall Spanien, als Straftat gilt. Und genau diese gemeinsame Rechtsgrundlage ist erst seit 1988 vorhanden. In diesem Jahr unterschrieben sowohl Spanien, als auch Großbritannien die „Internationale Konvention gegen die Folter“, die Pinochet für Chile selbst ebenfalls im gleichen Jahr, offenbar im Zustand geistiger Umnachtung, ratifiziert hatte.

Alle wollten Sieger sein

Die folgenden Reaktionen in Chile waren ebenso verwirrend wie das Urteil selbst: Beide Fraktionen des geteilten Chile freute sich zusammen über den Richterspruch aus London: Während die Präsidentin der Agrupación de Familiares de Detenidos Desaparecidos (Opfer der Diktatur), Sola Sierra, siegreich verkündete: „Das wichtigste ist, das Pinochet weiterhin in London in Haft bleibt!“, stieß man in der Fundación Pinochet mit Champagner auf die baldige Rückkehr des „Tata“ an - wie der fast Vierundachtzigjährige dort liebevoll genannt wird - und fiel sich in die Arme: „Wir warten auf ihn, bis er heute abend zurückkommt!“ – so ein weiblicher Fan, der als chilenische Flagge kostümiert und mit dem Namen „Pinochet“ in schwarzem Fettdruck auf der Stirn sich heiser jubelte. Die Hysterie machte sich hier Luft ungeachtet des Richterspruchs. Weiterer O-Ton aus der feiernden Menge: Pinochet sei der Retter Chiles vor dem „schrecklichen Marxismus“ und man würde einen Teufel tun, öffentlich um Entschuldigung zu bitten, denn „die Familien der Verschwundenen haben dafür schon ordentlich Geld eingestrichen und doch nur Gewinn gemacht.“ Nach so vielen Jahren des Selbstbetrugs wird auch die Lüge schon mal zur Realität.
Nachdem auch noch der britische Innenminister Jack Straw nach einiger Bedenkzeit im April der Auslieferung zustimmte, mußte man doch erkennen, daß eine von einigen ersehnte, von vielen gefürchtete Rückkehr Pinochets illusorisch war. Mittlerweile läuft das Verfahren, daß noch vor Ende des Jahres die Auslieferung bringen soll. Dem Protest der chilenischen Regierung nahmen die englischen Richter den Wind aus den Segeln, indem sie die Immunität Pinochets grundsätzlich anerkannten.

Noch kein Triumph

Für die normale Bevölkerung war vorrangig wichtig, daß der Ex-Diktator sich nicht mehr hinter einem deformierten „Rechtsstaat“ verstecken kann. Die Mächtigen im Land haben sich einmal nicht durchgesetzt. Das war für viele schon eine große Genugtuung. Der 24. März brachte in diesem Sinne (noch) keinen Triumph für die Menschenrechte. Doch hat vielleicht Chile jetzt die Chance, nach zehn Jahren Transition endlich zu wirklich demokratischen Verhältnissen zu kommen. Sicher ein langer Weg ...

Daniela Englert


|portuñol 15 - übersicht|


Diese Seite wurde erstellt von Martin Heiden am 25.07.99