Seit seinem Beginn ist das Wachstum der Erdölindustrie mit dem Niedergang indigener Gemeinschaften eng
verbunden. Vertreibungen, Enteignungen, Genozid und ökologische Zerstörung gehören in vielen Ländern
zu den unschönen, aber meist geduldeten Begleiterscheinungen des lukrativen Erdölgeschäftes. In
Kolumbien droht derzeit das Volk der U’wa von diesen Interessen überrollt zu werden. Doch die nationalen und
internationalen Proteste haben in den letzten Monaten beachtliche Dimensionen angenommen. Seit März 1997 unterstützt
die Kölner FIAN-Gruppe die Indígenas bei ihrem Widerstand.
Das ungefähr 5.000 Menschen zählende Volk der U’wa lebt im Nordosten Kolumbiens an den Ausläufern
des Gletschers Sierra Nevada del Cocuy. Wenngleich die Anzahl der U’wa in den fünf Jahrhunderten seit der
Conquista stark geschrumpft ist, so haben es die Überlebenden bislang dennoch vermocht, sich von den Einflüssen
der weißen Zivilisation weitgehend abzuschotten und eine sehr traditionsreiche Lebensweise und Kultur aufrechtzuerhalten.
Sie ernähren sich vornehmlich durch Fischfang, Jagd, Sammeln und Gartenbau. Das Streben nach Einklang mit
der Natur prägt ihren gesamten Alltag - die Arbeit, die rituellen Feierlichkeiten, die Gebete und Tänze
- und spiegelt sich nicht zuletzt in einer reichhaltigen Mythologie wider. In der Schöpfungsgeschichte der
U’wa spielt das Erdöl eine zentrale Rolle. Es ist das Blut der Erde, erfüllt den Planeten mit Leben und
hält ihn im Gleichgewicht.
War das Erdöl dieses Gebietes lange Zeit lediglich in den Augen der U’wa von großer Bedeutung, so weckt
es seit Jahren auch Begehrlichkeiten bei der Erdölindustrie. Im Jahre 1992 schloß die staatliche Erdölgesellschaft
ECOPETROL mit Occidental de Colombia, der Tochtergesellschaft des nordamerikanischen Multis Occidental Petroleum
Corporation (OXY), einen Assoziationsvertrag ab. Dieser sicherte der OXY für die nächsten 28 Jahre die
Explorationsrechte im sogenannten Samoré-Block zu. Der Konflikt war vorprogrammiert. Denn ein Drittel des
über 200.000 Hektar umfassenden Gebietes überlappt sich mit dem traditionellen Territorium des U’wa-Volkes.
In der kolumbianischen Verfassung, deren Verabschiedung im Jahre 1991 große Hoffnungen geweckt hatte, ist
das Recht indigener Gemeinschaften auf kulturelle, soziale und wirtschaftliche Integrität fest verankert.
Auch das „Umweltgesetz“ Nr. 99 besagt, daß Erdölprojekte einer Umweltlizenz bedürfen, welche erst
nach vorheriger Konsultation der betroffenen indigenen Gemeinschaften ausgehändigt werden darf. Zwar wurde
am 10. und 11. Januar 1995 tatsächlich ein Treffen zwischen dem Umweltministerium und den U’wa abgehalten;
allerdings wurden die U’wa dabei keineswegs konsultiert, also in den Entscheidungsprozeß eingebunden, sondern
lediglich über die Pläne der OXY in Kenntnis gesetzt. Die ablehnende Haltung der U’wa gegenüber
den Erdölbohrungen fand wenig Beachtung: Am 3. Februar erhielt OXY die Umweltlizenz, so daß eine zweite
„Konsultation“, die am 20. Februar 1995 vorgenommen wurde, zur bloßen Farce geriet.
Die 5.000 U’wa sind fest entschlossen, sich dem Erdölprojekt zu widersetzen. Schon im April 1995 ließen
sie verlauten, daß sie in ihrem Widerstand notfalls bis zum äußersten gehen würden. Sie drohen
mit kollektivem Selbstmord. Auf diese Weise hoffen sie zum einen, die kolumbianische Regierung doch noch zum Einlenken
bewegen zu können. Zum anderen unterstrichen sie damit, welch fatale Folgen die Projekte der OXY nach sich
ziehen würden. Denn die Ausbeutung des Erdöls, die Verseuchung der Böden und des Wassers, das Einschleppen
fremder Krankheitserreger sowie die Beschneidung ihres traditionellen Territoriums würden den U’wa ihre Lebensgrundlage
entziehen und die Grundpfeiler ihrer Kultur zum Einsturz bringen. „Wir ziehen es vor, in Würde zu sterben
und unsere Seelen dem ewigen Vater zu übergeben, als durch die Hände derer zu sterben, die uns ausbeuten“,
so Roberto Cobaría, der Sprecher der U’wa.
Seitdem der Staatsrat, das oberste kolumbianische verwaltungsgericht, die Umweltlizenz des OXY-Konzerns am 3. März
1997 in letzter Instanz für gültig erklärt hat, scheinen alle mittel ausgeschöpft, den geplanten
Aktivitäten des Konzerns auf gerichtlichem Wege einen Riegel vorzuschieben. Aus diesem Grunde sind die U’wa
in besonderem Maße auf den Druck von seiten der internationalen Öffentlichkeit angewiesen. Die internationale
Briefaktion, die im März durch die Nationale Indigenenorganisation Kolumbiens ONIC initiiert wurde, erfuhr
besonders in Belgien, Deutschland, Spanien und den USA rege Beteiligung. Am 9. August, dem Tag der Indigenen Völker,
startete auch FIAN International eine Briefaktion zum Schutze der Menschenrechte der U’wa.
Die gemeinsamen Anstrengungen von Indigenen-, Menschenrechts- sowie Umweltschutzorganisationen blieben nicht ohne
Wirkung. So teilte die Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) am 27. Mai 1997 mit,
daß sie die Beschwerde der U’wa als offiziellen Fall anerkenne. Wie in der Vergangenheit in vier Fällen
bereits geschehen, könnte dies zu einer Verurteilung des kolumbianischen Staates durch den Interamerikanischen
Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica führen. Eine Expertenkommission der OAS und der Harvard-Universität,
die von der kolumbianischen Regierung mit der Untersuchung des Falles beauftragt worden war, forderte am 23. September
die Ölfirmen auf, ihre Tätigkeiten im U’wa-Gebiet „sofort und bedingungslos“ einzustellen. Die Unterkommission
der Vereinten Nationen zur Verhinderung der Diskriminierung und zum Schutz für Minderheiten hat die kolumbianische
Regierung bereits aufgefordert, das Nein der U’wa zu respektieren, die Umweltlizenz zurückzuziehen und den
Erdölexplorationen auf ihrem Territorium Einhalt zu gebieten. In dem Konflikt Erdöl gegen Menschenleben
scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Armin Paasch