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-Erdöl gegen Menschenleben-

U’wa-Volk in Kolumbien bedroht

Seit seinem Beginn ist das Wachstum der Erdölindustrie mit dem Niedergang indigener Gemeinschaften eng verbunden. Vertreibungen, Enteignungen, Genozid und ökologische Zerstörung gehören in vielen Ländern zu den unschönen, aber meist geduldeten Begleiterscheinungen des lukrativen Erdölgeschäftes. In Kolumbien droht derzeit das Volk der U’wa von diesen Interessen überrollt zu werden. Doch die nationalen und internationalen Proteste haben in den letzten Monaten beachtliche Dimensionen angenommen. Seit März 1997 unterstützt die Kölner FIAN-Gruppe die Indígenas bei ihrem Widerstand.

Das ungefähr 5.000 Menschen zählende Volk der U’wa lebt im Nordosten Kolumbiens an den Ausläufern des Gletschers Sierra Nevada del Cocuy. Wenngleich die Anzahl der U’wa in den fünf Jahrhunderten seit der Conquista stark geschrumpft ist, so haben es die Überlebenden bislang dennoch vermocht, sich von den Einflüssen der weißen Zivilisation weitgehend abzuschotten und eine sehr traditionsreiche Lebensweise und Kultur aufrechtzuerhalten. Sie ernähren sich vornehmlich durch Fischfang, Jagd, Sammeln und Gartenbau. Das Streben nach Einklang mit der Natur prägt ihren gesamten Alltag - die Arbeit, die rituellen Feierlichkeiten, die Gebete und Tänze - und spiegelt sich nicht zuletzt in einer reichhaltigen Mythologie wider. In der Schöpfungsgeschichte der U’wa spielt das Erdöl eine zentrale Rolle. Es ist das Blut der Erde, erfüllt den Planeten mit Leben und hält ihn im Gleichgewicht.

War das Erdöl dieses Gebietes lange Zeit lediglich in den Augen der U’wa von großer Bedeutung, so weckt es seit Jahren auch Begehrlichkeiten bei der Erdölindustrie. Im Jahre 1992 schloß die staatliche Erdölgesellschaft ECOPETROL mit Occidental de Colombia, der Tochtergesellschaft des nordamerikanischen Multis Occidental Petroleum Corporation (OXY), einen Assoziationsvertrag ab. Dieser sicherte der OXY für die nächsten 28 Jahre die Explorationsrechte im sogenannten Samoré-Block zu. Der Konflikt war vorprogrammiert. Denn ein Drittel des über 200.000 Hektar umfassenden Gebietes überlappt sich mit dem traditionellen Territorium des U’wa-Volkes.

In der kolumbianischen Verfassung, deren Verabschiedung im Jahre 1991 große Hoffnungen geweckt hatte, ist das Recht indigener Gemeinschaften auf kulturelle, soziale und wirtschaftliche Integrität fest verankert. Auch das „Umweltgesetz“ Nr. 99 besagt, daß Erdölprojekte einer Umweltlizenz bedürfen, welche erst nach vorheriger Konsultation der betroffenen indigenen Gemeinschaften ausgehändigt werden darf. Zwar wurde am 10. und 11. Januar 1995 tatsächlich ein Treffen zwischen dem Umweltministerium und den U’wa abgehalten; allerdings wurden die U’wa dabei keineswegs konsultiert, also in den Entscheidungsprozeß eingebunden, sondern lediglich über die Pläne der OXY in Kenntnis gesetzt. Die ablehnende Haltung der U’wa gegenüber den Erdölbohrungen fand wenig Beachtung: Am 3. Februar erhielt OXY die Umweltlizenz, so daß eine zweite „Konsultation“, die am 20. Februar 1995 vorgenommen wurde, zur bloßen Farce geriet.

Die 5.000 U’wa sind fest entschlossen, sich dem Erdölprojekt zu widersetzen. Schon im April 1995 ließen sie verlauten, daß sie in ihrem Widerstand notfalls bis zum äußersten gehen würden. Sie drohen mit kollektivem Selbstmord. Auf diese Weise hoffen sie zum einen, die kolumbianische Regierung doch noch zum Einlenken bewegen zu können. Zum anderen unterstrichen sie damit, welch fatale Folgen die Projekte der OXY nach sich ziehen würden. Denn die Ausbeutung des Erdöls, die Verseuchung der Böden und des Wassers, das Einschleppen fremder Krankheitserreger sowie die Beschneidung ihres traditionellen Territoriums würden den U’wa ihre Lebensgrundlage entziehen und die Grundpfeiler ihrer Kultur zum Einsturz bringen. „Wir ziehen es vor, in Würde zu sterben und unsere Seelen dem ewigen Vater zu übergeben, als durch die Hände derer zu sterben, die uns ausbeuten“, so Roberto Cobaría, der Sprecher der U’wa.

Seitdem der Staatsrat, das oberste kolumbianische verwaltungsgericht, die Umweltlizenz des OXY-Konzerns am 3. März 1997 in letzter Instanz für gültig erklärt hat, scheinen alle mittel ausgeschöpft, den geplanten Aktivitäten des Konzerns auf gerichtlichem Wege einen Riegel vorzuschieben. Aus diesem Grunde sind die U’wa in besonderem Maße auf den Druck von seiten der internationalen Öffentlichkeit angewiesen. Die internationale Briefaktion, die im März durch die Nationale Indigenenorganisation Kolumbiens ONIC initiiert wurde, erfuhr besonders in Belgien, Deutschland, Spanien und den USA rege Beteiligung. Am 9. August, dem Tag der Indigenen Völker, startete auch FIAN International eine Briefaktion zum Schutze der Menschenrechte der U’wa.

Die gemeinsamen Anstrengungen von Indigenen-, Menschenrechts- sowie Umweltschutzorganisationen blieben nicht ohne Wirkung. So teilte die Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) am 27. Mai 1997 mit, daß sie die Beschwerde der U’wa als offiziellen Fall anerkenne. Wie in der Vergangenheit in vier Fällen bereits geschehen, könnte dies zu einer Verurteilung des kolumbianischen Staates durch den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica führen. Eine Expertenkommission der OAS und der Harvard-Universität, die von der kolumbianischen Regierung mit der Untersuchung des Falles beauftragt worden war, forderte am 23. September die Ölfirmen auf, ihre Tätigkeiten im U’wa-Gebiet „sofort und bedingungslos“ einzustellen. Die Unterkommission der Vereinten Nationen zur Verhinderung der Diskriminierung und zum Schutz für Minderheiten hat die kolumbianische Regierung bereits aufgefordert, das Nein der U’wa zu respektieren, die Umweltlizenz zurückzuziehen und den Erdölexplorationen auf ihrem Territorium Einhalt zu gebieten. In dem Konflikt Erdöl gegen Menschenleben scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Armin Paasch

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Diese Seite wurde erstellt von Jutta Wasserrab und Johannes Beck am 13.03.98