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-Historische Hilfswissenschaften-

Je nach Fragestellung können die verschiedensten Wissenschaften (Sprachwissenschaften, Jura, Kunstgeschichte, Theologie, Naturwissenschaften usw.) dem Historiker Hilfsdienste leisten, wie auch andere Fächer die Hilfestellung des Historikers im Zeichen einer fruchtbaren Zusammenarbeit benötigen (Nachbarwissenschaften). Unabhängig davon hat sich eine Fächergruppe im Rahmen der Geschichtswissenschaft herauskristallisiert, die man als "die" historischen Hilfswissenschaften bezeichnet, die nicht nur gelegentlich herangezogen werden, sondern ständig zum unentbehrlichen Rüstzeug der historischen Arbeit gehören.

Besonders wichtig sind die ersten drei der oben genannten Hilfswissenschaften. Sie befassen sich mit den drei Grundbedingungen des Entstehens von Geschichte: Personen, Zeit und Raum. Also mit dem Wer? (Genealogie), Wann? (Chronologie) und dem Wo? (Historische Geographie) der geschichtlichen Abläufe.
Aber auch Erkenntnisse bzw. Methoden der Statistik und der Informatik sind für zahlreiche historische Fragestellungen und Vorhaben unentbehrlich geworden. Die Teilbereiche der geschichtlichen Hilfswissenschaften sind in sich geschlossene Einzelwissenschaften mit fest ausgeprägten Methoden und Fragestellungen und als solche Ziel individueller Forschung. Vor allem aber sind sie als Grundwissenschaften "Werkzeug des Historikers" in seinem Bemühen um Erfassung und kritische Beurteilung der schriftlichen und eines Teils der dinglichen Quellen des Mittelalters und der Neuzeit.

Literatur:

  • Ahasver von Brandt, Werkzeug des Historikers/Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften


Genealogie

Das griechische genealogein heißt übersetzt die Abstammung angeben oder einen Stammbaum aufstellen. Schon im Altertum war es weit verbreitet, seine Herkunft von einem berühmten Stammvater abzuleiten, denn der Ahnenstolz war gesellschaftlich weit verbreitet. Er förderte das eigene Ansehen, bekräftigte den Anspruch auf eine bevorzugte gesellschaftliche Stellung und legitimierte dynastische Herrschaftsansprüche.
Heutzutage beschäftigt sich die Genealogie als geschichtliche Hilfswissenschaft mit der Erforschung der Abstammungsverhältnisse einzelner Geschlechter und der Beantwortung der sich daraus ergebenden historischen Fragestellungen. Etwa zur Bestimmung von Besitz und Herrschaftsverhältnissen in einzelnen Familien und damit auch zur Bestimmung ihrer gesellschaftlichen und politischen Rolle oder auch zur Lösung von Datierungsfragen kann die Genealogie herangezogen werden. Besonders wichtig wird die Genealogie bei der Klärung von Erbstreitigkeiten, solche führten z.B. zum spanischen Erbfolgekrieg von 1700-1714. Das eigentliche Ziel der Genealogie ist es jedoch, Abstammung und Verwandtschaftsverhältnisse genau zu bestimmen.
Der Ausgangspunkt der Genealogie ist die sogenannte genealogische Einheit: Elternpaar und Kind.

Von dieser genealogischen Einheit gehen zwei Wege aus:
1. In Richtung Vergangenheit, indem wir nach den Vorfahren fragen. Daraus entsteht die Aszendenztafel (Ahnentafel).
2. In Richtung Zukunft, indem wir nach den Nachkommen fragen. Daraus entsteht die Deszendenztafel (Nachfahrentafel).

Die Verwandtschaft im männlichen Stamm nennt man agnatische Blutsverwandtschaft, die im weiblichen Stamm nennt man kognatische Blutsverwandtschaft. Bei Aussterben der männlichen Linie eines Herrscherhauses kann eine sogenannte pragmatische Sanktion erlassen werden, das heißt eine Tochter wird Königin. So wollte z.B. Ferdinand VII. von Spanien 1830 durch eine solche pragmatische Sanktion seine Tochter Isabel zur Königin machen, was jedoch dessen Bruder Carlos nicht anerkannte. Als Folge daraus entstanden die sogenannten Karlistenkriege, welche Spanien den Rest des Jahrhunderts immer wieder beschäftigen sollten.

Was ist, wenn wir eine Ahnentafel zurückgehen? Eigentlich müßte es ja für jede Person zwei Eltern geben, für diese wieder je zwei (also 4), dann wieder je zwei (also 8), usw. Schnell merkt man, daß die Menschheit früher unendlich zahlreich hätte sein müssen. Die Zahl der Erdbewohner war früher aber kleiner als heute. Das ist durch den sogenannten Ahnenschwund zu erklären. Dieser entsteht durch Verwandtenehen und führt dazu, daß in der Ahnentafel verschiedene Stellen durch ein und dieselbe Person besetzt sind.
Als Quellen der Genealogie sind Ahnenproben (eine Art Urkunde), Adelsnachweise (z.B. zur Aufnahme in Ritterorden), Nachweise der "limpieza de sangre" (sind zur Erlangung bestimmter Ämter in Spanien notwendig gewesen), Kirchenregister (mit Einträgen über Taufen, Hochzeiten, Todesfälle) und natürlich auch Standesamtsregister (existieren in Europa allerdings erst seit der Französischen Revolution) zu erwähnen.

Literatur:

  • Gothaische Genealogische Taschenbücher (der "Gotha")


Chronologie

Die Chronologie als Lehre von den Grundlagen und dem Gebrauch der Zeitrechnung untersucht und beschreibt die unterschiedlichsten Formen der Datierung sowie ihre zeitlich und regional verschiedene Anwendung. Sie ermöglicht dem Wissenschaftler sowohl die richtige Deutung, als auch die Überprüfung und unter Umständen sogar die Korrektur überlieferter Zeitangaben.

Gegeben von der Natur sind als astronomische Zeiteinheiten u.a. der mittlere Sonnentag (eine Drehung der Erde um sich selbst), der synodische Monat (eine Umdrehung des Mondes um die Erde, Dauer ca. 29 Tage, 12 Stunden und 44 Minuten) und das Sonnenjahr (eine Drehung der Erde um die Sonne, Dauer ca. 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten, 46 Sekunden).
Auf dieser Grundlage wurden fast alle Zeitbezugssysteme, sprich Kalender entwickelt. Diese von den Menschen gemachte Kalender sind jedoch in den seltensten Fällen identisch mit den natürlichen Kalender, da die drei Einheiten keine ganzen Vielfachen voneinander sind. Die siebentägige Woche, welche die Römer von den Juden übernommen hatten, läßt sich gar nicht mehr integrieren.

In Folge der fehlenden weltweiten Kommunikation und der Abweichung der menschlichen Kalender von den natürlichen Jahren ergaben sich verschiedenste Kalendersysteme auf der ganzen Welt, die Gegenstand der Chronologie sind.

Erst in diesem Jahrhundert setzte sich zum ersten Mal weitgehend eine einheitlichen Zeitrechnung durch. Den wichtigsten Schritt zur einheitlichen Zeitrechnung unternahm Papst Gregor XIII. im Jahre 1582, als er den Julianischen Kalender durch ein einmaliges Überspringen von zehn Tagen reformierte und den sogenannten Gregorianischen Kalender in die Welt rief.
1582 war ein günstiger und ein ungünstiger Zeitpunkt: günstig, weil die Reform über die Kolonialmächte zugleich in der Neuen Welt eingeführt werden konnte, ungünstig, weil die Glaubensspaltung ihre Einführung in protestantischen Ländern verzögerte. In England trat der Gregorianische Kalender erst 1752 in Kraft. Im Bereich der orthodoxen Kirche wurde er gar erst in diesem Jahrhundert eingeführt (in Rußland z.B. erst 1918). In diesen Ländern galt bis dahin, wie vor 1582 überall in Europa, der von Julius Caesar 46 v. Chr. auf der Grundlage des Sonnenjahres eingeführte Julianische Kalender.

Eine Folge der späten Einführung in Rußland ist übrigens die Bezeichnung Oktoberrevolution. Eigentlich fand diese Revolution erst im November statt, da jedoch der Julianische Kalender dem Gregorianischen Kalender gegenüber zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Tage verspätet war, fand die Revolution des 25. Oktobers 1917 eigentlich am 7. November 1917 statt.
Üblich ist bei solchen Fällen die sogenannte Doppeldatierung (Alter Stil im Zähler, neuer Stil im Nenner):

25.Oktober
-----------------1917
7. November

Jedoch nicht nur für den Umgang mit den voneinander abweichenden Kalendern, die aufgrund der ungleichzeitigen Durchführung der Kalenderverbessung nebeneinander verwendet wurden, gibt die Chronologie die nötigen Hilfsmittel zur Hand. Im Mittelalter wurden etwa in der Jahresbezeichnung so verschiedene Zählungen wie die heute übliche der Jahre nach Christi Geburt, die nach der Indiktion, einem 15jährigen aus der spätantiken Steuergesetzgebung stammendem Zyklus, oder die nach den Regierungsjahren von Kaisern, Königen und Päpsten gebraucht.
Zudem konnte der Jahreswechsel selbst auf uneinheitliche Termine - die Epochentage - fallen, die etwa im Circumcisionsstil auf den 1.Januar, im Nativitätsstil auf den 25. Dezember oder im Annunciationsstil auf den 25. März (Verkündigung Mariae) festgelegt waren!

Auch die Tagesbezeichnung erfolgte nach den verschiedensten Systemen. So wurde beispielsweise neben der römischen Datierung nach Kalenden, Nonen und Iden oder der heutzutage gebräuchlichen Datierung nach Monatstagen auch die nach den Fest- und Heiligentagen verwendet. Interessant ist z.B. auch die Suche nach mittlerweile vergessenen Feiertagen.
Nicht einmal das Zählen der Monatstage war immer einheitlich. So zählte man beispielsweise im Mittelmeerraum bis zum 16. Jahrhundert teilweise die Tage bis zur Hälfte des Monats vorwärts, in der zweiten Hälfte des Monats aber dann rückwärts.
Einen völlig anderen Kalender als die bisher erwähnten galt zur Zeit der Französischen Revolution (1792-1806):

  • Jahresbeginn ist die Tag- und Nachtgleiche im Herbst (der 22. September)
  • Jedes Jahr hat 12 Monate; am Ende des Jahres werden die fehlenden 5-6 Tage einfach angehängt (Sansculottiden)
  • Jeder Monat hat drei Dekaden
  • Die Dekade hat 10 Tage (Woche)
  • Der Tag ebenfalls 10 Stunden, diese wiederum 10 Einheiten


Neben dem Begriff Kalender ist noch der Begriff der Ära wichtig. Ären sind Jahresrechnungen, welche von einem epochemachenden Datum aus gezählt werden. Jeder Kalender bewegt sich auf der Grundlage einer Ära. Seit dem Mittelalter hat sich beispielsweise die christliche Ära (Zählen ab dem vermeintlichen Jahr Christi Geburt) durchgesetzt.
Weitere wichtige Ären der Neuzeit sind:
a) die byzantische Ära, die im Jahre 5508 v. Chr. bei einem fiktiven Datum für die Erschaffung der Erde beginnt (bis ca. 1700 in Rußland in Gebrauch);
b) die islamische Ära, die im Jahre 622 n. Chr. mit der Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina startet (Das islamische Jahr ist ein Mondjahr und hat nur 354 bzw. 355 Tage!);
c) die jüdische Ära, die mit dem Jahr 3761 v.Chr. anfängt;
d) die faschistische, italienische Ära unter Mussolini, hier wurden die Jahre ab dem Marsch nach Rom von 1922 gezählt.

Abschließend: Zu merken ist, daß bei Quellen eventuell die Daten umgerechnet werden müssen.

Literatur:

  • Grotefend: Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit (hrsgg. v. Th. Ulrich)


Historische Geographie

Die Historische Geographie beschäftigt sich mit dem Raum, in dem Geschichte passiert. Ursprünglich waren Geographie und Geschichte nicht zwei getrennte Wissenschaften, sie haben sich jedoch etwa seit dem Zeitalter Alexanders des Großen zu zwei eigenständigen Wissenschaften entwickelt. Nicht immer wird die Historische Geographie als Hilfswissenschaft der Geschichte betrachtet. Da sie sich eigentlich eher geographischen Methoden bedient, ist sie mehr eine Teilwissenschaft der Geographie als Hilfswissenschaft der Geschichte.

Unter historischer Geographie verstehen wir nach Ahasver von Brandt die geographische Untersuchung und Darstellung einzelner Erdräume in einzelnen Geschichtsperioden, und zwar in doppelter Hinsicht:
a) Untersuchung der Einwirkung der natürlichen geographischen Gegebenheiten auf den Menschen und seine Handlungen;
b) Untersuchung und Darstellen der Einwirkungen des Menschen auf die geographischen Gegebenheiten.

Kurz gesagt: Wie prägt die Landschaft den Menschen und umgekehrt. Da diese Betrachtung von kulturgeschichtlichen, von bevölkerungsgeschichtlichen oder auch von politisch-staatsgeschichtlichen Gesichtspunkten ausgehen kann, ergibt sich eine Dreiteilung der Historischen Geographie:
1. Die historische Landschaftskunde (historisch-physikalische Geographie) behandelt Entstehung und Wandlung der (vom Menschen beeinflußten) Kulturlandschaft.
2. Die historische Siedlungskunde (Anthropogeographie, historische Bevölkerungs- und Siedlungsgeographie) behandelt die Geschichte der räumlichen und örtlichen Verteilung der menschlichen Bevölkerung.
3. Die historisch-politische Geographie behandelt die Aufteilung der Erdoberfläche nach politischen Gesichtspunkten im Lauf der geschichtlichen Zeiträume.

Für den Historiker sind diese Forschungsgebiete der Historische Geographie nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Er wünscht von ihnen entweder historisch-geographische Längsschnitte zu erhalten - sie geben ihm die geographischen Grundlagen für Orts- und siedlungsgeschichtliche Arbeiten - oder, im Querschnitt, die Fixierung bestimmter örtlich-geographischer Zustände in einem bestimmten geschichtlichen Moment. Kurz gesagt, will man eine Anleitung zur richtigen räumlichen Einordnung geschichtlicher Tatsachen, Vorgänge und Zustände - sei es nun nebeneinander oder nacheinander - erhalten.
Die richtige räumliche Einordnung wird auch Topographie genannt, was der englische Historiker T.R. Glover mit den drei "R" gut umschrieben hat: Ranges, Rivers, Roads (Berge, Gewässer und Straßen).
Wichtigstes Hilfsmittel der Historischen Geographie ist neben der darstellenden Beschreibung (z.B. Reiseberichte) die kartographische Darstellung. Dabei können Karten sowohl als Quellen als auch als Ergebnis der Forschung verwandt werden.

Literatur:

Nachschlagewerk zu Raum und Bevölkerung:

  • Raum und Bevölkerung in der Weltgeschichte (Bevölkerungs-Ploetz)


Historische Atlanten:

  • dtv-Atlas zur Weltgeschichte
  • Putzgers Historischer Weltatlas


Paläographie

Bevor wir von den Aufgaben und Inhalten der Paläographie sprechen, wollen wir zunächst nach der Bedeutung des Begriffes Paläographie fragen. Der Begriff setzt sich aus den beiden griechischen Worten palaios (="alt, ur") und graphein ("=schreiben") zusammen. Unter Paläographie verstehen wir die Lehre von der Entwicklung und den Formen der Schrift. Dieses Fach beschäftigt sich mit der Geschichte der Schrift im römischen Altertum und im abendländischen Mittelalter und beschränkt auf die Geschichte der lateinischen Schrift, und zwar der geschriebenen Schrift, im Gegensatz zur Epigraphik (Inschriftenkunde), welche sich mit der eingemeißelten Schrift, z.B. auf Grabsteinen befaßt.

Von der Antike bis zur Neuzeit kann man die Entwicklung und gegenseitige Beeinflussung der verschiedensten Schriftarten beobachten. Diese lassen sich trotz ihrer Abhängigkeit voneinander in zwei große Gruppen einteilen: Zum einen in die der rasch und flüchtig geschriebenen, kursiven Schriften, zum anderen in die der bewußt gestalteten, kalligraphisch durchgeformten Schriften. In Zeiten mit größerer Schriftlichkeit, in denen die Schrift im öffentlichen wie im privaten Leben weite Verbreitung und Anwendung fand, sehen wir neben den kalligraphisch durchgeformten auch kursive Schriften aufgrund der Notwendigkeit des schnellen und unkomplizierten Schreibens. Wir finden derartige Gebrauchsschriften ebenso in der späteren Antike wie seit dem späteren Mittelalter. Dagegen überwogen in Zeiten mit geringerer Schriftlichkeit, wie sie über weite Strecken des Mittelalters vorherrschten, Buch und Urkundenschriften, die eine mehr oder weniger große kalligraphische Durchformung aufweisen. Schrift und Schriftlichkeit zogen sich im Früh- und Hochmittelalter weitestgehend in den kirchlichen und klösterlichen Bereich zurück. Das Schreiben in dieser Zeit wurde hauptsächlich von klösterlichen Skriptorien (Schreibschulen) besorgt, wobei viele Skriptorien eine ihnen eigentümliche Schrift entwickelten. Als Skriptorien von besonderer Art und mit besonderer Aufgabe könnte man auch die für die Ausstellung von Urkunden zuständigen Kanzleien der mittelalterlichen Herrscher bezeichnen, deren Personal zu einem großen Teil ebenfalls aus den Klöstern und Kirchen stammte.

Eine weitere Aufgabe der Paläographie ist die möglichst genaue Datierung eines Schriftzeugnisses aufgrund der Kenntnis der Schriftarten. Dies entweder, um echte von unechten Schriftstücken zu unterscheiden, oder, um die Entstehungszeit und in günstigen Fällen den Entstehungsort oder sogar den Schreiber zu bestimmen. Diese Einordnung kann auch die Bestimmung und Interpretation von Eigenheiten etwa einer Gruppe von Handschriften eines Skriptoriums oder eines Schreibers einschließen.

Im Bereich der Urkundenschriften liefert die Paläographie daher als Hilfsmittel der Diplomatik (Urkundenlehre) nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Fälschungskritik, sondern auch zur Unterscheidung der verschiedenen, oft namentlich nicht genannten Schreiber und damit zur Kenntnis über den Umfang und die Arbeitsweise einer Kanzlei. Im Bereich der Buchschriften trägt die Paläographie wesentlich zur differenzierten Erforschung des Umfangs und der Qualität der Buchproduktion eines Skriptoriums und damit auch zur genaueren Kenntnis über das literarische und kulturelle Leben am Entstehungsort der Handschriften bei. So trägt die Schrift den Geist der Kultur, in der sie entstanden ist. Man denke beispielsweise an die Verbreitung der insularen Schrift durch die irische und angelsächsische Missionstätigkeit auf dem Kontinent, an die Entstehung und Ausbreitung der karolingischen Minuskel im Zusammenhang mit der kulturellen Erneuerung unter Karl dem Großen oder an die Rezeption dieser Schrift durch die italienischen Humanisten, deren humanistische Minuskel wiederum als Antiqua vom Buchdruck aufgenommen wurde und damit ihre heutige Rolle als Weltschrift begründete!
Als Hilfswissenschaft ist die Paläographie ein wichtiges Hilfsmittel in der quellenorientierten Forschung etwa der Historiker, der Kunsthistoriker oder der mittelhochdeutschen und mittellateinischen Philologen.


Diplomatik

Die Diplomatik ist die Lehre von den Urkunden und von anderen Schriftstücken rechtlichen Inhalts. Diese Schriftstücke können uns auf Papyrus, Pergament oder Papier im Original vorliegen oder uns durch Abschriften z.B. in Kopialbüchern oder durch meist gekürzte Eintragungen in Registerbücher überliefert sein. Ihr Inhalt ist sehr vielseitig: Rechtsverleihungen, Schenkungen, Besitzbestätigungen, Verträge, Gerichtsentscheidungen usw. Wir unterscheiden zwischen den Königs- und Kaiserurkunden, den Papsturkunden und den sogenannten Privaturkunden, unter denen man in der Regel die Urkunden der übrigen Aussteller (etwa der weltlichen und geistlichen Fürsten, Klöster, Städte und Bürger) versteht.

Die Diplomatik befaßt sich unter anderem mit der Herstellung einer Urkunde. Zum Abschluß einer Rechtshandlung gab der Herrscher den Beurkundungsbefehl an die mit der Abfassung betrauten Personen, die Kanzlei. Sie bestand in der Regel aus einem Kanzler oder Protonotar und einfachen Notaren, von denen nach Erstellung eines Konzepts der Text stilisiert und die Reinschrift besorgt wurde. Ihre Rechtskraft erhielt die Urkunde aber erst durch die Unterschrift des Herrschers, in den Zeiten mit geringer Schriftkenntnis - also in den Jahrhunderten von den Karolingern bis ins frühe 12. Jahrhundert - durch einen Vollziehungsstrich im Monogramm und/oder durch das Siegel. Besonders gut organisierte Kanzleien trugen auslaufende Urkunden in ein Register ein.

Bei einem Urkundenverlust konnte zur Sicherung der Rechtstitel eine häufig umständliche und aufwendige Neuausstellung notwendig werden. Dies wurde zuweilen aber auch mit Hilfe von sogenannten formalen Fälschungen umgangen, d.h. man schrieb sich - ohne dazu autorisiert zu sein - die Urkunde einfach selbst. Dergleichen geschah freilich auch aus anderen Beweggründen. So versuchte etwa Herzog Rudolf IV. von Österreich 1359/60 seinem Land, das in der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. (1356) unberücksichtigt geblieben war, eine Sonderstellung im Reich zu verschaffen. Die gefälschten bzw. verfälschten österreichischen "Freiheitsbriefe" - mit ihnen verbunden war der Erzherzogstitel - konnten sich tatsächlich durchsetzen, allerdings nicht unter Kaiser Karl IV., einem Luxemburger, sondern erst ein Jahrhundert später unter Friedrich III., einem Habsburger!

Eine Aufgabe der Diplomatik ist, diese Machwerke, denen man damals meist recht hilflos gegenüberstand, als Fälschungen zu entlarven. Die moderne Urkundenforschung entwickelte den Begriff der Kanzleimäßigkeit, um die Arbeitsweise einer Kanzlei zu durchleuchten. Dies geschah vor allem durch die Beurteilung der sogenannten äußeren und inneren Merkmale der Urkunde.

Zu den äußeren Merkmalen zählt das Format, das Schriftbild, besondere Zeichen wie das Herrschermonogramm und die Besiegelung. Zu den inneren Merkmalen gehört neben Inhalt und sprachlicher Gestaltung der dreiteilige Aufbau des Textes: im Einleitungsteil (Protokoll) nennt sich der Aussteller, der Hauptteil (Kontext) enthält den Rechtsinhalt und der Schlußteil (Eschatokoll) die Beglaubigung und Datierung. Diese Merkmale, sowohl die inneren wie die äußeren, sind mitunter regional recht unterschiedlich, können aber mit ihren Eigenheiten meist bestimmten Ausstellern und bestimmten Zeiten zugewiesen werden.

Urkunden erlauben auch - ganz abgesehen von ihren rechtlichen Aussagen - Rückschlüsse auf politische Entwicklungsstadien der einzelnen Länder. Die politische Bedeutung zweier Reiche wie Deutschland und Frankreich spiegelt sich in ihnen. Während im 11. Jahrhundert im deutschen Königtum, das unter den frühen Saliern auf dem Höhepunkt seiner Macht angelangt war, die Urkunden regelmäßige Gestalt und gewaltige Formate erreichten, sank die französische Herrscherurkunde in ungeordneter Form vielfach auf das Niveau der Urkunden der Bischöfe und der Großen des Reiches herab, von denen sich der König in seiner Bedeutung kaum mehr abhob. Zeichnete sich aber im 12. Jahrhundert in Deutschland nur eine allmähliche Weiterentwicklung im Urkundenwesen ab, so überflügelte die Kanzlei der französischen Könige die deutsche durch eine zunehmende, sich auch in Aufbau und Aussehen der Urkunden zeigende Bürokratisierung. Dies war ein Abbild der aufsteigenden Monarchie und der raschen Entwicklung hin zu einem modernen Staatswesen.
Urkunden gehören zu den unmittelbarsten Zeugnissen der Geschichte (sogenannte dokumentarische Quellen). Sie sind als direkter Niederschlag rechtlicher Vorgänge der Zeit entstanden und bieten nicht eine spätere reflektierende Darstellung wie die meisten historiographischen Quellen, etwa die Chroniken. Deshalb kann der Quellenwert der Urkunde - vielfach als "Königin der Quellen" bezeichnet - nicht hoch genug für die Geschichtsforschung eingeschätzt werden.


Sphragistik

"Das geb ich dir mit Brief und Siegel" ist auch heute noch eine nahezu unbedingte Garantie. Wenn sich aber auf einem amtlichen Schriftstück ein Stempel befindet oder ein notarieller Kaufvertrag mit einer Schnur und einem Oblaten- oder Papiersiegel gebunden und verschlossen ist, ist sich kaum jemand dessen bewußt, daß erst durch die Anbringung des Siegels oder des Siegelstempels das Schriftstück Rechtskraft erlangt. Dabei ist das Siegel schon seit der Antike als Verschlußsicherung bekannt, wie Rollensiegel auf Amphoren, Kartuschen an Pharaonengräbern oder Siegel auf römischen Militärpatenten beweisen.

Im Urkundenwesen des Mittelalters allerdings entwickelte sich das Siegel zu einem selbständigen Rechtsmittel, dem der Besiegelung, einer Form der Beglaubigung speziell dann, wenn der Aussteller einer Urkunde nicht mehr eigenhändig unterschreiben konnte. Die Praxis, daß sich ein Bevollmächtigter durch den Besitz und die Verwendung des Siegels dessen, der ihm zuvor die Vollmacht dazu erteilt hatte, ausweisen konnte, hat sich bis heute erhalten.
Für den Historiker ist eine genaue Untersuchung der an Urkunden angebrachten Siegel unerläßlich, da diese nicht nur Aussagen über die Beweiskraft und die an einer Rechtshandlung beteiligten Personen, sondern auch Rückschlüsse auf ihre Bedeutung oder die näheren Umstände ihrer Ausstellung ermöglichen. Aber auch dem Kunsthistoriker bietet die Sphragistik ein weites Betätigungsfeld, da die Darstellungen auf Thron- und Reitersiegeln die Möglichkeit zur Erforschung von Kleidung, Bewaffnung oder Herrschersymbolen bieten, ebenso wie die Darstellungen auf Städtesiegeln mitunter auch Rückschlüsse auf Baugeschichte und Architektur zulassen. Aufgrund der auf Siegeln in Spätmittelalter und Neuzeit häufigen Wappendarstellungen ergibt sich eine enge Beziehung der Sphragistik zur Heraldik (Wappenkunde).


Aktenkunde

Der Begriff der Akten, hervorgegangen aus dem Wort acta des neuzeitlichen Behördenlateins, bezeichnet die Gesamtheit des in einer Sache Verhandelten. In der frühen Neuzeit findet man auch den Ausdruck Handlungen, der im Begriff handlingar in den skandinavischen Ländern auch heute noch exisitert. Akten als die Gesamtheit der Schriftstücke, die durch ein bestimmtes Amtsgeschäft entstanden sind, können entweder in einem Aktenheft (Faszikel), einem Aktenbund (Volumen) oder einem Aktenpaket (Konvolut) zusammengefaßt sein.

Mit der Zunnahme der Regierungsführung und der Verwaltungstätigkeit entwickelten sich schrittweise aus den Kanzleien des Mittelalters die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen und ihrer Stellung zum Souverän. Als Ergebnis ihrer laufenden schriftlichen Geschäftsführung entstanden Akten. Die Behördengeschichte ist untrennbar mit der Aktenkunde verbunden, beide zusammen ergeben ein unerläßliches Instrumentarium zur Erforschung der neueren und neuesten Geschichte.

Ein Schriftstück, das eine solche neuzeitliche Behörde erreichte, wurde vom entsprechenden Leiter geöffnet (Eingang) und mit dem Eingangsvermerk versehen. Nach dem Vermerk praesentatum wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet, meist mit einer entsprechenden Notiz, bei wichtigen Stücken mit einer Aktenverfügung versehen. Die einzelnen Stufen der Bearbeitung werden aus den Paraphen, den abgekürzten Namenszeichen der Bearbeiter ersichtlich, zumeist verbunden mit Randbemerkungen. Beim Sachbearbeiter entstand daraus ein Antwortkonzept, das nach einer etwaigen Revision mundiert, d.h. in einer Reinschrift verfaßt wurde. Auch beim Abfassen der Reinschrift waren wieder mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihre Paraphen an den Rand setzten. Die Reinschrift wurde unterschrieben, also vollzogen. Diese vollzogene Reinschrift heißt Ausfertigung. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk z.d.A. (zu den Akten) versehen und der Registratur übergeben. Dort erhielt es eine Signatur, das sogenannte Aktenzeichen, wurde in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und konnte je nach Bedarf wieder abgerufen werden. In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein.

Jedoch eröffnet sich das Bild einer Behörde nur in kleinen Schritten. Dennoch kann es nach anfänglicher Mühe mit dem Einlesen in die Schrift lohnend sein, sich die Kompetenzen, Hierarchien und Arbeitsmethoden einer Behörde zu erarbeiten. Aus dem Verhältnis zwischen Souverän und seinen Behörden und aus deren Aufgabenbereichen können etwa Rückschlüsse gezogen werden, inwieweit sich tatsächlich das Prinzip des Absolutismus durchsetzen konnte. Wie detailliert Akten über Geschehenes Aufschluß geben können, zeigte sich in der jüngeren Vergangenheit in den Nürnberger Prozessen. Nicht nur zur Rechtsfindung der Alliierten dienten Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch für die historische Forschung sind sie von großer Bedeutung. Akten geben Aufschluß über die Tätigkeitsbereiche und die Entscheidungsprozesse einer Behörde.

Die Schriftenkunde der Neuzeit befaßt sich mit den Geschäftsschriften seit dem 16. Jahrhundert, d.h. mit den Schriften, in denen Akten, Briefe, Konzepte oder Notizen handschriftlich für den täglichen Gebrauch verfaßt wurden. Es wird versucht, für einzelne Zeitabschnitte eine Systematik der Schrift nach zeiteigentümlichen Merkmalen aufzustellen. Dies ist als Hilfestellung für Historiker, aber auch für Wissenschaftler anderer Disziplinen wie Kunstgeschichte oder Germanistik, die beispielsweise Akten in der verschnörkelten Schrift eines Kabinetts des 18. Jahrhunderts lesen und dann verstehen und interpretieren möchten, von grundlegender Bedeutung. Solche Schriftstücke privater wie behördlicher Herkunft finden sich in unseren Archiven in ungeheurer Zahl und sind die Grundlage für jegliche quellenkritische Forschung.


Heraldik

Ob wir nun eine Handschrift oder ein Siegel, ein Rathaus oder eine Residenz, eine Burg, eine Kirche oder ein Stadttor betrachten - auf eines werden wir immer stoßen: Wappen. Sie stellen den Forschungsgegenstand der Heraldik dar. Unter Heraldik versteht man die Lehre vom Wappenrecht, von den Wappendarstellungen und von der Geschichte des Wappenwesens.
Die Wappenbilder sind von unendlicher Vielfalt (Löwen, Adler, Kreuze, Balken und vieles mehr in den verschiedenen heraldischen Farben) und zugleich immer wieder von einer verblüffenden Ähnlichkeit. Hinter all dem steckt eine Systematik und Tradition, die im Mittelalter entstand, aber noch heute Gültigkeit besitzt.

Viele unserer europäischen Flaggen und Hoheitsabzeichen lassen sich in ihrem Ursprung bis in das Mittelalter zurückverfolgen, so etwa das Wappen des englischen Königshauses, das erstmals auf der Grabplatte des Gottfried Plantagenet von 1151 in Le Mans nachgewiesen ist. Auch der österreichische Bindenschild oder der polnische Adler besitzen mittelalterliche Vorgänger. In ihrer historischen Entwicklung können Wappen daher staats- und lehnrechtliche Verhältnisse beleuchten und Aufschluß über dynastisch-territoriale Staatsbildungen und Herrscherideen geben.
Genealogie und Heraldik profitieren gegenseitig von ihren Forschungsergebnissen, da einerseits das Wappenwesen für die Genealogie vor allem bei fehlender schriftlicher Überlieferung eine wichtige Quelle darstellen kann (Rekonstruktion von Abstammungsverhältnissen - Wappen als rechtsverbindliche und "vererbbare " Symbole z.B. einer Familie) und andererseits die Genealogie eine nähere Identifizierung einer wappenführenden Familie ermöglichen kann (z.B. Bestimmung einer Familie, von der im Zusammenhang mit dem Wappen nur der Name bekannt ist).

Da Wappen zur Kennzeichnung an Objekten aller Art angebracht waren, dienen diese einerseits der Heraldik als wertvolle Quelle, wie auch andererseits die Heraldik eine Bestimmung dieser Objekte über den Inhalt des Wappens erlaubt. Dadurch ist die Heraldik mit der Sphragistik (Bezeichnung eines Sieglers), mit der Numismatik (Bezeichnung eines Münzherren) und mit der Epigraphik (Bezeichnung eines Verstorbenen und seiner Abstammung auf Grabdenkmälern) verbunden.

Aber auch für die Kunstgeschichte kann die Heraldik von hohem Wert sein. Die Darstellung eines Wappens kann zu einer näheren Bestimmung von auf Portraits abgebildeten Personen beitragen, die ansonsten nicht zu identifizieren wären, ebenso wie die Anbringung eines Wappens an einem Bauwerk Aussagen über seine Entstehungsgeschichte ermöglichen kann. Mit der Kunstgeschichte ist die Heraldik auch dadurch verbunden, daß sich der Stil der Wappendarstellung im Zusammenhang mit dem Kunststil entwickelte.
Die Heraldik besitzt aber auch Beziehungen zur Rechtsgeschichte (Wappen-, Namen- und Kennzeichnungsrecht), zur Volkskunde (z.B. Gebrauchsgegenstände als Wappenbilder), zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (z.B. Erlangung eines Wappens durch sozialen Aufstieg) oder zur Waffen- und Kostümkunde (z.B. Anbringen von Wappen auf Ausrüstung und Kleidung).


Numismatik

Die Numismatik beschäftigt sich mit den Münzen und dem Geldwesen von der Erfindung der Münze im 7. Jahrhundert vor Christus bis heute. Grundlage der Beschäftigung mit Münzen ist ihre Bestimmung: Wo kommt eine Münze her, wann wurde sie geprägt?

Heute steht die Antwort auf beide Fragen auf unserem Geld, früher war das keineswegs die Regel. Für ein münzendes Territorium (z.B. ein Fürstentum, eine Stadt, ein Bistum) wird daher versucht, einen Katalog aller dort geprägten Münzen aufzustellen. Dabei ist auch zu bedenken, daß es zeitgenössische (zum Schaden des Staates) oder moderne Fälschungen (zum Schaden des Sammlers) geben kann. Solche Kataloge, eigentlich erst die Grundlage der wissenschaftlichen Numismatik, gibt es heute noch längst nicht für alle Gebiete.

Die Numismatik befaßt sich aber auch mit zahlreichen anderen Themen: Münzfunde, die auch heute noch immer wieder auftauchen, aber oft verheimlicht werden, werden als Quelle für den Geldumlauf ausgewertet. Für die Wirtschaftsgeschichte lassen sich so Fernhandelsbeziehungen nachweisen, wenn z.B. bayerische Münzen des 11./12. Jahrhunderts an der Ostsee oder arabische Münzen dieser Zeit im westlichen Rußland gefunden werden. Metalluntersuchungen von Münzen lassen Rückschlüsse auf die Metallherkunft und frühen Bergbau zu. Auch dafür interessiert sich die Wirtschaftsgeschichte.

Schriftliche Quellen werden ausgewertet in Bezug auf Münzsysteme (100 Pfennige sind erst seit 1871 eine Mark), auf Rechenmethoden (Wie gut konnte ein mittelalterlicher Händler rechnen?), auf das Münzrecht (Wer durfte Münzen prägen?), auf die Geschichte der Preise (Wieviel kostete im Jahr 1089 eine Tagesverpflegung, wieviel verdiente ein Arbeiter?), auf die Frage von Wechselkursen (auch im Mittelalter mußte man beim "Grenzübertritt" Geld wechseln). Schließlich interessiert sich der Numismatiker auch für das aufkommende Bankwesen (schon im Spätmittelalter gab es bargeldlosen Zahlungsverkehr, z.B. von Deutschland nach Italien).
Neben der engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsgeschichte sind die Forschungsgebiete der Numismatik auch für andere historische Fächer von Bedeutung. Der Historiker stößt in Quellen oft auf Probleme bei Münzbezeichnungen und Münzwertverhältnissen, für deren Lösung er die Numismatik heranziehen muß. Eine Münzprägung als Finanzquelle eines Fürsten kann auch für die politische Geschichte von Bedeutung sein. So dienten Münzverschlechterungen dem preußischen Staat zur Finanzierung des Siebenjährigen Krieges 1756-1763. In der Kunstgeschichte werden Münzen ebenfalls als Quelle verwendet. Auch die Archäologie des Mittelalters stützt sich in Datierungsfragen oft auf Münzfunde.



Dies ist eine abgewandelte und erweiterte Form der Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften vom Lehrstuhl für Geschichtliche Hilfswissenschaften der Uni München


Diese Seite wurde erstellt von Johannes Beck am 01.03.1998