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Universitäre Gremien

In den universitären Gremien sind mit Ausnahme des Hochschulrats durch die studentische Mitbestimmung stets auch Studierende vertreten. Im Gegensatz zur studentischen Selbstverwaltung verfügen jedoch auch andere Statusgruppen, z.B. ProfessorInnen, über Mandate. Die studentischen Mitglieder sind stets minoritär gegenüber denen der ProfessorInnenschaft. Das höchste beschlussfassende Gremium mit studentischer Beteiligung ist auf Universitätsebene der Senat, in den Fakultäten ist es die jeweilige Engere Fakultät. Die Agenda der Kommissionen ist außerordentlich weit gefasst und umfasst alles, was Gegenstand des Universitätsbetriebs sein kann. Die Spannbreite reicht vom „Alltagsgeschäft“ wie der Verabschiedung einer neuen Studienordnung über die Benennung von Seminarräumen bis hin zu den großen politischen Themen wie die Einführung (oder Abschaffung) von Studiengebühren. Ziel der studentischen Vertreter ist es, trotz der Minderheitenposition die studentischen Interessen in den Gremien effektiv zu vertreten.