Im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung wird die Studierendenschaft von verschiedenen Organen vertreten. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich, im Gegensatz zur studentischen Mitbestimmung, ausschließlich aus Studierenden zusammensetzen, also z.B. keine ProfessorInnen eingebunden sind. Auf Universitätsebene sind der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Studierendenparlament (StuPa), auf Fakultätsebene die Fachschaftenkonferenz (FSK) und der SprecherInnenrat (SpRat) wesentlich. Der Aufgabenbereich und das Selbstverständnis der einzelnen Organe variiert erheblich, dennoch umfasst ihre Aufgabe im weitesten Sinne, den Universitätsalltag zugunsten der Studierenden zu gestalten. Dies kann im Einzelnen sowohl die Vertretung der Studierenden gegenüber Organen der Universität zum Inhalt haben, als auch die Erstsemesterberatung zu organisieren oder und die eine oder andere Party für die Studierenden zu veranstalten.